Dipl. Päd. Silke Wolf
Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Bamberg

Infos zur Behandlung:

Behandlungsangebot

In meiner Praxis sind alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Therapiebeginn muss vor dem vollendeten 21. Lebensjahr sein) sowie deren Familien willkommen. Ich bin spezialisiert auf die Behandlung von Essstörungen ( v.a. Anorexia Nervosa, Bulimia Nervosa). In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit verhaltenstherapeutischer Ausrichtung lernen Betroffene und Familien im konkreten Alltag, bestehende Spannungen abzubauen, Emotionen zu regulieren, Ängste anzunehmen und einen angemessenen, hilfreichen Umgang zu erlernen sowie Entwicklungsaufgaben gemeinsam zu meistern. 

Nach einem ersten Kennenlernen und dem Abschluss der Diagnostikphase findet je nach Bedarf weiterführend Psychotherapie statt. Die Frequenz ist ausgerichtet auf die individuellen Bedürfnisse, meist findet wöchentlich/14-tägig ein Termin statt. Begleitend erfolgen Eltern- bzw. Familiengespräche sowie konkrete Anleitungen in Alltagssituationen wie beim gemeinsamen Essen. Alle Inhalte der Therapie unterliegen der Schweigepflicht.

Bitte beachten Sie, dass Sie und Ihr Kind zur Inanspruchnahme der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei mir folgende Möglichkeiten haben:

Private Versicherung: Eine Übernahme der Behandlungskosten durch die private Krankenkasse ist möglich. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in den Leistungen enthalten ist. Die Abrechnung erfolgt nach GOP (Gebührenordnung für PschotherpeutInnen). Hierbei kommen unterschiedliche Steigerungssätze zur Anwendung, je nach Art der Intervention (Diagnostik, Einzeltherapie...). Möglicherweise übernimmt Ihre Kasse nicht die vollen Kosten. Bitte erkundigen Sie sich auch hierüber.

Selbstzahler: Es ist möglich, die Behandlungskosten selbst zu übernehmen. Die Kosten werden entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.

Kostenerstattung bei gesetzlicher Versicherung in Ausnahmefällen möglich. Kontaktieren Sie hierzu dringend vorab Ihre Krankenkasse. Eine Kostenerstattung muss vor Beginn einer Psychotherapie, also bereits vor der ersten Sitzung, vorliegen, ansonsten werden die Kosten im Regelfall nicht erstattet. Die Kostenübernahme muss vom Hauptversicherten beantragt werden.

Weitere Informationen unter: 

https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung. .